Risikomanagement in der Vermögensveranlagung
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Im Bezug auf die Qualitätssicherung im Risikomanagement der Vermögenveranlagung eines Unternehmens, einer Privatperson oder einer Stiftung bieten wir folgende Dienstleistungen an:
Risikopotentialanalyse:
Sie planen eine längerfristige Veranlagung oder haben ein bestehendes Portfolio
und sind sich der Risiken und Gefahren Ihrer Kapitalinvestments nicht sicher? Seit
über 25 Jahren gestalten, überprüfen oder veranlagen wir in unterschiedlichsten
Funktionen in alle möglichen Kapitalmarktprodukte – wir haben die Expertise,
die Sie suchen – und das ohne Eigeninteressen.
Risikostrukturanalyse:
Sie suchen für ein zu bildendes oder bereits bestehendes Portfolio eine
optimale = risikoangepasste Struktur, die mit Ihren Bedürfnissen objektiv akkordiert ist?
Was passt da besser als die Expertise eines Sachverständigen mit über 25 Jahren
Markterfahrung in allen möglichen Veranlagungsbereichen?
Risikomanagement-Richtlinien:
Sie beabsichtigen Ihren Kapitalinvestments ein Risikokorsett zu geben? Damit gönnen
Sie sich ein gutes Gewissen, dem Portfolio das gewünschte Maß an Sicherheit und
eine Zukunftsperspektive, die viele Marktteilnehmer noch nicht haben. Wir
strukturieren gemeinsam mit Ihnen und den für Sie maßgeblichen Rahmenbedingungen eine Richtlinie, mit der dafür notwendigen Komplexität.
Risikomanagement:
Aktives Risikomanagement besteht zu einem hohen Maße aus „Ermittlungs- und
Umsetzungstätigkeit“, die auch den Schwerpunkt unserer Tätigkeiten in diesem
Punkt ausmacht. Das kann einerseits die Kontrolle von Verwaltern sein, ob deren
operative Tätigkeiten in den Grenzen und Strukturen geblieben sind und somit eine
Zertifizierungstätigkeit der abgelaufenen Periode darstellt. Oder wir sollen eine
parallele Beratung im Sinne einer Überprüfung der Risikokonsistenz der Angebote
zukünftiger Verwalter oder der Handlungen aktiver Manager erstellen.
Es kann aber auch eine jährliche Adaptierung des Portfolios im Sinne einer Anpassung
der Risikoprognose auf geänderte Marktbedingungen für das bestehende Portfolio
gewünscht werden.
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Bei allen Angeboten weisen wir darauf hin, dass weder f.a.r.a. KG, noch die handelnden Personen,
Folgegeschäfte in Form von Anlageberatung oder Vermögensverwaltung anbieten dürfen.
Sie haben damit die absolute Gewissheit, dass kein Eigeninteresse und keine Interessenkonflikte entstehen können.
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